Nachdem Anträge oder Anregungen bei dem zuständigen Familiengericht eingegangen sind, die es veranlasst hat, tätig zu werden, wurde ich, nach § 158 FamFG, als Interessenvertreter Ihres Kindes/Ihrer Kinder bestellt.
Diesen Beschluss erhalten Sie per Post.
 
Ich vertrete als Verfahrensbeistand weder das Gericht noch das Jugendamt oder einen der Elternteile, sondern ausschließlich und parteiisch die Interessen Ihres Kindes, so, als hätte es mich als Anwalt beauftragt.
Ich soll Ihrem Kind den Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise nahebringen und es durch das Verfahren begleiten. Ich versuche daher eine vertrauensvolle, altersentsprechende Beziehung zu Ihrem Kind/Ihren Kindern aufzubauen und bitte Sie dabei um Ihre Unterstützung.

Maßgeblich für meine Tätigkeit sind der Kindeswille und das Kindeswohl.
Bei der Ermittlung des Kindeswillens berücksichtige ich insbesondere, inwiefern dieser altersadäquat durch Intensität, Stabilität und Autonomie geprägt ist.
Der Wunsch Ihres Kindes ist in der Regel meine oberste Prämisse.
Sollte er ausnahmsweise wider seinem Wohle stehen, würde dies eine abweichende Entscheidung erforderlich machen.
Ich werde allerdings immer versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.   

Da es in Kindschaftssachen ein Beschleunigungsgebot gibt und der erste Gerichtstermin in der Regel sehr schnell, meist innerhalb von vier Wochen stattfindet, würde ich
Ihr Kind, aber auch Sie, gerne möglichst bald persönlich kennenlernen.
Je nach Alter Ihres Kindes komme ich dafür gerne zu Ihnen nach Hause oder lade Sie in mein Büro ein. Manchmal ist auch ein neutraler, aber dennoch vertrauter Ort, wie etwa der Kindergarten oder die Schule angebracht.

Sollte es erforderlich sein, auch mit weiteren Personen im Umfeld Ihres Kindes zu sprechen (z.B. Erziehern, Lehrern, Ärzten, Therapeuten), würde ich Sie selbstverständlich vorab informieren.
Für einen Informationsaustausch wäre es notwendig, dass Sie mich und diese weiteren Personen von unserer Schweigepflicht entbinden. Eine entsprechende Erklärung finden Sie unter „Downloads und Links“ oder hier.
 
Nach Abschluss der Gespräche versuche ich stets zeitnah und schriftlich meine Erkenntnisse dem Gericht zu schildern, nehme Stellung und schlage meist eine Regelung vor.
Meine Schriftsätze, erhalten Sie direkt, über Ihren Verfahrensbevollmächtigten oder das Gericht in Abschrift, zudem stehe ich Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Einige Hinweise, wie Sie Ihrem Kind in dieser Lebensphase helfen können, finden Sie als „Elterntipps“ unter „Downloads und Links“.

 



Wenn es deinen inneren Frieden kostet, ist es zu teuer.

Dalai Lama

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